Terms and Conditions
1. Geltungsbereich
1.1 Aufgrund des Vertragsverhältnisses
zwischen der VIVAFit KG, Bergmanngasse 9, 8570 Voitsberg und ihrem Mitglied
gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in der jeweils
gültigen Fassung. Abweichungen bzw. Änderungen sind nur wirksam, wenn sie von
der VIVAFit KG schriftlich mitgeteilt werden.
1.2 Mitglieder sind jene Personen, die
einen Mitgliedsvertrag zur entgeltlichen Benützung der Räume und Einrichtungen
der Fitnessstudios VIVAFit - Ried im Traunkreis (OÖ), VIVAFit-Wartberg im
Mürztal oder VIVAFit-Voitsberg (beide Steiermark) - mit der VIVAFit KG abgeschlossenen
haben.
1.3 Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
verliert sich nicht, selbst wenn einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten.
2. Vertragsabschluss,
Mitgliedschaft
2.1 Ein Mitgliedsvertrag mit der VIVAFit KG
kommt ausschließlich durch ein Online-Antragsformular der Firma virtuagym zustande.
Es obliegt dem Mitglied zu beurteilen, ob sie/er in geeigneter psychischer und
physischer Verfassung ist, aktive und passive Bewegungen ohne
körperliche/gesundheitliche Schäden/Beeinträchtigungen durchführen zu können.
Eine (Leistungs-)Überprüfung durch die VIVAFit KG findet nicht automatisch
statt. Für Jugendliche gilt ein Mindestalter von 12 Jahre. Eine Mitgliedschaft
ist nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
möglich (Elternerklärung als Download auf der Homepage ). Diese ist
gleichzeitig mit dem Online-Antrag an die VIVAFit KG via Mail zu übermitteln.
2.2 Der Mitgliedsvertrag wird entweder auf
einen mindestens 3-monatigen Vertrag (Kündigungsverzicht von 3 Monaten) und
danach monatlich kündbaren - mit einer Kündigungszeit von einem Monat - oder
einen 12-monatigen Jahresvertrag (Kündigungsverzicht von 12 Monaten) mit einer
zweimonatigen Kündigungsfrist abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit
1. des darauffolgenden Monats. Der Zeitraum des laufenden Monats wird aliquot
ab Vertragsabschluss mit dem Mitgliedsbeitrag des Folgemonates abgebucht!
2.3 Die VIVAFit KG behält sich vor, eine
Mitgliedschaft - ohne Angabe von Gründen – abzulehnen!
2.4 Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages
und regelmäßiger Zahlung des Mitgliedsbetrages ist das Mitglied berechtigt,
während der Öffnungszeiten (gemäß Aushang), ausschließlich das Fitnessstudio - in
dem der Vertrag abgeschlossen wurde - zu betreten und die Einrichtungen gemäß
Punkt 5 - inklusive kostenloser Nutzung der APP - zu benützen!. Sonstige
kostenpflichtige Leistungen des Fitnessstudios sind NICHT Teil des
Mitgliedsvertrages
2.5 Mit der Mitgliedschaft akzeptiert das Mitglied
die Hausordnung in der aktuellen Fassung. Die aktuell gültige Hausordnung kann
das Mitglied im Studio sowohl im Eingangs- als auch im Umkleidebereich zur
jederzeitigen Kenntnisnahme einsehen! Änderungen werden vorab dem Mitglied zur
Kenntnisnahme gebracht und sachlich begründet. Dem Kunden wird bei
Nicht-Zustimmung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt
2.6 Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich
und kann nicht an Dritte übertragen werden
2.7 Um die Identität überprüfen zu können,
wird bei Vertragsabschluss ein Foto verlangt (vor Ort im Studio oder ein
Selfie). Der Antragsteller erklärt sich einverstanden, die Identität beim
Betreten des Fitnessstudios festzustellen.
3. Zutritt via Transponderarmband
3.1 Der Antragsteller erhält –
vorbehaltlich des Ablehnungsrechts gemäß Punkt 2.1.1 – bei Antragstellung ein Transponderarmband
(gegen eine Kaution von € 10 in Bar erhältlich), welches zum Betreten des
Fitnessstudios und der Benützung der Einrichtungen des Fitnessstudios berechtigt.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft wird - nach Rückgabe des unbeschädigten
Transponderarmbandes - die Kaution zurückerstattet!
3.2 Verlust oder Beschädigung des
Transponderarmband sind der VIVAFit KG unverzüglich zu melden. Für die Ausstellung
eines neuen Transponderarmband wird ein Unkostenbeitrag von € 10 verrechnet.
3.3 Die Weitergabe des Transponderarmband
an Dritte ist nicht gestattet. Bei missbräuchlicher Weitergabe, respektive Verwendung
durch Dritte, behält sich die VIVAFit KG vor, eine Besitzstörungsklage
einzubringen!
4. Mitgliedsbeitrag
4.1 Das Mitglied verpflichtet sich mit
Vertragsabschluss zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages. Die Bezahlung des
Mitgliedsbeitrags erfolgt ausschließlich mittels SEPA-Einzugsermächtigung vom
Konto des Mitgliedes im Voraus. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist daher die
Führung eines Girokontos bei einem in Österreich zugelassenen Kreditinstituts.
4.2 Das Mitglied hat dafür zu sorgen, dass
sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist.
Ist die Abbuchung nicht möglich, ist die VIVAFit KG berechtigt, Spesen der Bank
für entstandene Rücklastschriften dem Mitglied zu verrechnen. Bei Fehlbuchungen
bzw. unberechtigten Buchungen trifft das nicht zu!
4.3 Bei Zahlungsverzug des Mitglieds werden
Verzugszinsen von 10% p.a. verrechnet. Das Mitglied verpflichtet sich gemäß § 1333
ABGB für den Fall des Zahlungsverzugs, der VIVAFit KG die entstehenden Mahn-
und Inkassospesen, sowie die tarifmäßigen Kosten eines anwaltlichen
Mahnschreibens, soweit sie zur Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
Weiters ist die VIVAFit KG - vorbehaltlich weiterer Rechte gemäß Punkt 6 - berechtigt,
dem Mitglied nach Ausstellung einer Mahnung und einer Nachfrist von 14 Tagen den
Zutritt zum Studio bis zur erfolgten Zahlung zu verwehren und das Transponderarmband
zu sperren.
4.4 Eine Nichtnutzung der Leistungen von der
VIVAFit KG bzw der Einrichtungen des Fitnessstudios seitens des Mitglieds
berechtigt dieses nicht zur Kürzung oder Rückforderung des Mitgliedsbeitrages.
5.
Benützungsbedingungen
5.1 Um den reibungslosen Ablauf des
Trainingsbetriebes zu gewährleisten, verpflichtet sich das Mitglied:
a) die Trainingsräume nur in geeigneter
Trainingsbekleidung, mit sauberen und trockenen Sportschuhen zu betreten;
b) aus hygienischen Gründen zur Verwendung
eines Handtuches zur Abdeckung von Sitz-und Liegeflächen
c) die Cardiogeräte im speziellen, sowie
die anderen Geräte und Griffe - nach eigenem Ermessen - sind nach Benutzung an
den berührten Flächen zu desinfizieren - 3 Desinfektionstuchspender sind in der
Nähe der Trainingsgeräte zu finden
d) sich mit der Funktionsweise eines
Gerätes vertraut zu machen und sich davon überzeugen, dass dieses in
einwandfreiem Zustand und funktionstüchtig ist, sowie bei Schäden oder Mängeln
diese unverzüglich zu melden;die VIVAFit KG übernimmt keine Haftung für
Gesundheits- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Benützers
entstehen
e) die Geräte und sonstigen Einrichtungen
des Fitnessstudios sachgemäß ihrem Zweck entsprechend zu bedienen;
f) den Weisungen des Trainingspersonals,
soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung
und Sicherheit notwendig ist, Folge zu leisten;
g) die beweglichen Geräte, wie Hanteln,
Scheiben udgl, nach Gebrauch an deren jeweiligen Aufbewahrungsort
zurückzubringen;
f) die Spinde sind sauber zu hinterlassen
5.2 Untersagt ist
a) das Betreten und die Benützung von
Geräten und sonstigen Einrichtungen des Fitnessstudios bei beeinträchtigter
Gesundheit (Ansteckungsgefahr) oder unter Einfluss von Alkohol, Drogen und/oder
Medikamenten;
b) im Fitnessstudio zu rauchen,
alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren;
c) verschreibungspflichtige Arzneimittel,
die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds
dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des
Mitgliedes erhöhen sollen (Anabolika), in das Fitnessstudio mitzubringen,
solche Mittel Dritten entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu überlassen
oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen (der Handel mit Steroiden oder leistungssteigernder Drogen JEGLICHER
Art wird SOFORT zur Anzeige gebracht und hat den Verlust der Mitgliedschaft zur
Folge)
d) das Mitbringen von Begleitpersonen,
Kindern oder Tieren in das Fitnessstudio.
6. Beendigung,
Stilllegung der Mitgliedschaft
6.1 Der Mitgliedsvertrag kann von beiden
Vertragsparteien schriftlich zum Monatsletzten gekündigt werden - ausgenommen
Punkt 6.3 kommt zur Anwendung! Laufzeitgebundene Verträge, die nicht gekündigt
werden, gehen nach der vereinbarten Laufzeit automatisch in einen unbefristeten
Vertrag über und verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat! Die
Kündigungszeit beginnt nach Einlangen der Kündigung mit dem kommenden Monat.
Diese kann via App oder Email der VIVAFit KG übermittelt werden.
Jahresverträge mit Einmalzahlung (z.B. Eröffnungsangebot)
sind befristet auf 12 Monate und enden automatisch!
6.2 Der Mitgliedsvertrag kann bei
nachgewiesener längerfristiger Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren
Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmender Zeitraum, jedoch nur
monatsweise, stillgelegt werden. Die Mindestvertragslaufzeit verschiebt sich um
die Dauer der vereinbarten Stilllegungszeit. Ein außerordentliches
Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Für die Dauer der Stilllegung ist das
Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Unter Vorlage eines
ärztlichen Attestes, welches bestätigt, dass ein Training langfristig (ab 3
Monate) NICHT mehr möglich ist, räumt die VIVAFit KG das Recht auf eine
sofortige Vertragsauflösung mit einer verkürzten Kündigungszeit von einem Monat
ein!
6.3 Bei Wohnortwechsel, welcher weiter als
25 km vom Studio entfernt ist, wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt und
eine verkürzte Kündigungszeit von einem Monat gewährt!
6.4 Die VIVAFit KG ist berechtigt, das
Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn das Mitglied
a) mit der Zahlung des Mitgliedsbetrages trotz
Mahnung in Verzug ist,
b) die Benützungsregeln (Vertragspflichten)
gröblich oder trotz Mahnung wiederholt verletzt werden,
c) respektlosen oder beleidigenden Umgang
mit anderen Mitgliedern oder insbesondere des Personals der VIVAFit KG pflegt
7. Rücktrittsrecht
laut Konsumentenschutzgesetz
Gemäß §11 Absatz
1 Ziffer 1 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) hat das Mitglied der VIVAFit KG ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Das heißt, vom
Online abgeschlossenen Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen vom Fitnessvertrag zurückgetreten werden. Verträge, die vor Ort im
Studio abgeschlossen werden fallen nicht in diese Gesetzesklausel!
8. Rechte und
Pflichten der
8.1 Die VIVAFit KG bemüht sich, die Geräte
und sonstige Einrichtungen des Fitnessstudios jederzeit in funktionstüchtigem und
sauberem Zustand zu halten. Das Mitglied kann jedoch keine Ansprüche daraus
ableiten, insbesondere den Mitgliedsbeitrag nicht anteilig zurückfordern, wenn
infolge von Wartungsmaßnahmen vorübergehend keine ausreichende Anzahl von
Geräten oder sonstigen Einrichtungen zur Verfügung steht oder das Fitnessstudio
aus technischen Gründen vorübergehend nicht betreten werden kann. Die VIVAFit
KG verpflichtet sich jedoch, technische Gebrechen umgehend zu beheben.
8.2 Eine Haftung der VIVAFit KG für Sach-
oder Vermögensschäden des Mitgliedes ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare
Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt.
9. Allgemeines
9.1 Änderungen des Namens und der
Bankverbindung des Mitglieds sind der VIVAFit KG unverzüglich mitzuteilen.
Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des
Mitglieds.
9.2 Das Mitglied erklärt sich damit
einverstanden, dass die VIVAFit KG die von ihm bekannt gegebenen Daten (Name,
Adresse, Geburtsdatum, E-Mail, Daten für Kontoüberweisung) automationsunterstützt
ermitteln, speichern, verarbeiten und ihm elektronische Post zu Informations-
und Werbezwecken zusenden kann. Die VIVAFit KG ist berechtigt, an Behörden in
erforderlichem Umfang Daten des Mitgliedes, insbesondere die Anschrift,
weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits-
oder Strafverfahrens nachweisen.
9.3 Der Vertrag
unterliegt österreichischem Recht. Entsprechend dem Wohnsitz / Aufenthaltsort /
Beschäftigungsort des Kunden ist der Gerichtsstand das zuständige gesetzlich
vorgesehene Gericht!
Das Fitnessstudio wird mittels Kameras
Videoüberwacht. Dies dient einerseits zur Sicherheit unserer Mitglieder und
andererseits zur Beweiserbringung bei Vorkommnissen jeglicher Art, die eine
Beweiserbringung erfordern! Die Daten werden, entsprechend gesetzlichen
Richtlinien alle 72 Stunden gelöscht. Die VIVAFit KG behält sich das Recht vor,
das Videomaterial an Behörden - im Falle der Einleitung eines
Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens - zur Strafverfolgung weiterzugeben
Gültige
Fassung vom 07.03.2026
1.) Mit dem Einchecken am Eingang ist
man als „Anwesend“ registriert und akzeptiert bzw. respektiert damit im
vollen Umfang die nachfolgenden Punkte der Hausordnung der VIVAFit KG.
2.) Der Trainingsbereich darf
ausschließlich mit sauberen (gereinigten) Trainingsschuhen betreten
(ausgenommen der Weg zu den Umkleidekabinen)! Training mit Straßenschuhen
ist nicht erlaubt!
3.) Aus hygienischen Gründen ist –
VERBINDLICH - bei allen Geräten ein selbst mitzubringendes Handtuch
(Schweißtuch) zu verwenden. Für Mitglieder, die das Handtuch
vergessen haben mitzunehmen, liegen an der Rezeption VIVAFit-Handtücher
bereit, die gereinigt wieder zurückzubringen sind! Ein Training ohne
Handtuch ist nicht gestattet!!!!
4.) Bitte verwendet vor bzw. nach
Verwendung der Kraft-Geräte (nach eigenem Ermessen) zur Desinfektion die
Desinfektionstücher aus den Desinfektionstuchspendern (3 Stück sind im
Studio verteilt) und entsorgt diese in den dafür vorgesehen Schacht am
Spender! Cardio-Geräte sind – VERBINDLICH – mit den Desinfektionstüchern zu
säubern. DANKE
5.) Trainingsgeräte dürfen nur ihrem
Verwendungszweck entsprechend benutzt werden. Verwendete Trainingsgeräte
(z.B. Kurzhanteln, Hantelscheiben, etc..) sind an die dafür vorgesehenen
Plätze zurückzubringen! Freie Gewichte und Kurzhantel dürfen nur im dafür
vorgesehen Bereich verwendet werden.
6.) Die Studioeinrichtung ist mit
größter Sorgfalt zu behandeln. Bei fahrlässiger oder mutwilliger
Beschädigung der Studioeinrichtung haftet das Mitglied.
7.) Unnötiger Lärm (mutwilliges fallen
lassen von Gewichten) oder Schreien beim Training ist zu unterlassen! Intensives
Training kann auch leise(r) erfolgen.
8.) Der Verzehr von mitgebrachten
Getränken ist in der gesamten Anlage untersagt, da ohnehin ein Wasserspender
und diverse Geschmackliquids unseren Mitgliedern zur Verfügung stehen.
9.) Bitte achtet in den
Umkleidekabinen und Toiletten auf Sauberkeit und Hygiene.
10.) Das Betreten der Rezeption ist nur
dem Studiopersonal gestattet.
11.) Parkplätze stehen im Bereich „Reisebüro
in Richtung Spar“ und am gesamten Areal von „Stop Shop“ zur Verfügung
12.) Den Anordnungen des
Studiopersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
13.) Die Geschäftsführung von VIVA Fit behält
sich vor bei wiederholter Nichteinhaltung der Hausordnung, ein Hausverbot
zu erteilen. Der fällige Mitgliedsbeitrag bleibt davon unberührt.
14.) Beim Anfertigen von privaten Foto-
und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht
am eigenen Bild) zu beachten. Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und
Filmaufnahmen ohne Genehmigung durch die VIVA Fit KG ist untersagt. Foto-
und Filmaufnahmen im Bereich der Umkleiden, gleich zu welchem Zweck, sind
verboten.
15.) Die gesamte Anlage (auch im
Eingangsbereich) ist Videoüberwacht. Jegliche mutwillige Handlung, die die
Hausordnung verletzt führt zum Verlust der Mitgliedschaft
(=Zutrittsberechtigung). ACHTUNG: Der bis zum Ende des Vertrages fällige
Mitgliedsbeitrag bleibt davon unberührt! Organrechtlich als auch
strafrechtlich getätigte Handlungen werden von uns unter der Beweisführung
mittels Videomaterial zur Anzeige gebracht!
16.) Der SB-Kühlschrank bei der
Rezeption wird Videoüberwacht. Wir bitten euch, entsprechend dem Spruch „Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die,
dass man zu ihm Vertrauen hat“ um eure Ehrlichkeit! In diesem Sinne
verlassen wir uns darauf, dass die Summe, die der Artikel kostet, korrekt
in die SB-Handkasse einbezahlt wird! DANKE!
Wir bedanken uns im Voraus bei allen Besuchern und Mitgliedern für
die Einhaltung der Hausordnung.